SCHULDENBERATUNG
WIR
BERATEN
Haftentlassene und deren Familien
Inhaftierte und deren Familien
Konsumenten legaler und illegaler Drogen und
deren Angehörig
Familien und Einzelpersonen aus Stadt und
Landkreis Göttingen
WIR BIETEN
Beratung und Hilfe bei Verschuldung / Überschuldung
Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen
und Aufbau weiterer
Hilfsangebote
WIR STEHEN UNTER SCHWEIGEPFLICHT
Alle Informationen und Daten, die weitergegeben werden,
werden vorher mit
dem Ratsuchenden abgesprochen und setzen deren Einverständnis
voraus.
GRUNDSÄTZE DER BERATUNG
Der/die Ratsuchende muss von sich aus, nicht auf
drängen Dritter, die Schuldenberatung aufsuchen.
Er/sie muss unbedingt motiviert sein
Alle Schulden müssen erfasst werden
Es werden nur Privatschulden und keine Geschäftsschulden
bearbeitet
Die gesamte Einkommens- und Vermögenssituation
ist offen zu legen, die Ausgabenseite aufzuschlüsseln.
Während der Dauer der Beratung dürfen keine
neuen Schulden entstehen.
ABLAUF
DER SCHULDENBERATUNG
1.
Erstgespräch
Darstellung der Überschuldung aus Sicht
des Ratsuchenden
Familien- und Arbeitssituation
Einnahmen- und Ausgabensituation
Absprache über Spielregeln
2. Sortieren und Überprüfung der Unterlagen
3. Klärung der Zuständigkeit: ggf. Rechtsanwälte,
Verbraucherzentrale einschalten
4. Initiativen zur Existenzsicherung
5. Klärung der weiteren Vorgehensweise
Beratung
Haushaltsbudgetberatung
Treuhänderische Geldverwaltung
Privatinsolvenzverfahren gem.InsO
Schuldenregulierung etc.
Sollten Sie
darüber hinaus Interesse an einer
Informationsveranstaltung
in Ihrer Einrichtung zu diesem Thema haben,
wenden Sie sich bitte an
Christoph Hilligweg, Silke Lorenz
oder Beate Jakesch-Zinn.
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