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SCHULDENBERATUNG

 

WIR BERATEN

• Haftentlassene und deren Familien

• Inhaftierte und deren Familien

• Konsumenten legaler und illegaler Drogen und deren Angehörig

• Familien und Einzelpersonen aus Stadt und Landkreis Göttingen


WIR BIETEN

• Beratung und Hilfe bei Verschuldung / Überschuldung

Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen und Aufbau weiterer Hilfsangebote


WIR STEHEN UNTER SCHWEIGEPFLICHT

Alle Informationen und Daten, die weitergegeben werden, werden vorher mit
dem Ratsuchenden abgesprochen und setzen deren Einverständnis voraus.


GRUNDSÄTZE DER BERATUNG

• Der/die Ratsuchende muss von sich aus, nicht auf drängen Dritter, die Schuldenberatung aufsuchen.

• Er/sie muss unbedingt motiviert sein

• Alle Schulden müssen erfasst werden

• Es werden nur Privatschulden und keine Geschäftsschulden bearbeitet

• Die gesamte Einkommens- und Vermögenssituation ist offen zu legen, die Ausgabenseite aufzuschlüsseln.

• Während der Dauer der Beratung dürfen keine neuen Schulden entstehen.

ABLAUF DER SCHULDENBERATUNG

1. Erstgespräch

• Darstellung der Überschuldung aus Sicht des Ratsuchenden

• Familien- und Arbeitssituation

• Einnahmen- und Ausgabensituation

• Absprache über Spielregeln


2. Sortieren und Überprüfung der Unterlagen


3. Klärung der Zuständigkeit: ggf. Rechtsanwälte, Verbraucherzentrale einschalten



4. Initiativen zur Existenzsicherung


5. Klärung der weiteren Vorgehensweise

• Beratung

• Haushaltsbudgetberatung

• Treuhänderische Geldverwaltung

• Privatinsolvenzverfahren gem.InsO

• Schuldenregulierung etc.

Sollten Sie darüber hinaus Interesse an einer Informationsveranstaltung

in Ihrer Einrichtung zu diesem Thema haben,

wenden Sie sich bitte an
Christoph Hilligweg, Silke Lorenz oder Beate Jakesch-Zinn.