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Schuldenberatung
Anerkannte
Schuldenberatungsstelle nach §305 InsO
Wir beraten
- Haftentlassene und deren Familien
- Inhaftierte und deren Familien
- Konsumenten legaler und illegaler Drogen und deren Angehörige
- Familien und Einzelpersonen aus Stadt und Landkreis Göttingen
Wir bieten
- Beratung und Hilfe bei Verschuldung / Überschuldung
- Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen und Aufbau weiterer Hilfsangebote
- Vorbereitung und Begleitung im Verbraucherinsolvenzverfahren
Wir stehen unter Schweigepflicht
Alle Informationen und Daten, die weitergegeben werden, werden vorher mit dem Ratsuchenden abgesprochen und setzen dessen Einverständnis voraus.
Grundsätze der Beratung
- Der/die Ratsuchende muss von sich aus, nicht auf Drängen Dritter, die Schuldenberatung aufsuchen.
- Er/sie muss unbedingt motiviert sein.
- Alle Schulden müssen erfasst werden.
- Es werden nur Privatschulden und keine Geschäftsschulden bearbeitet.
- Die gesamte Einkommens- und Vermögenssituation ist offenzulegen, die Ausgabenseite aufzuschlüsseln.
- Während der Dauer der Beratung dürfen keine neuen Schulden entstehen.
Ablauf der Schuldenberatung
1. Erstgespräch
- Darstellung der Überschuldung aus Sicht des Ratsuchenden
- Familien- und Arbeitssituation
- Einnahmen- und Ausgabensituation
- Absprache über Spielregeln
2. Sortieren und Überprüfung der Unterlagen
3. Klärung der Zuständigkeit: ggf. Rechtsanwälte, Verbraucherzentrale einschalten
4. Initiativen zur Existenzsicherung
5. Klärung der weiteren Vorgehensweise
- Beratung
- Haushaltsbudgetberatung
- Treuhänderische Geldverwaltung
- Privatinsolvenzverfahren gem. InsO
- Schuldenregulierung etc.
Sollten Sie darüber hinaus Interesse an einer Informationsveranstaltung in Ihrer Einrichtung zu diesem Thema haben, wenden Sie sich bitte an Beate Jakesch-Zinn.
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