Die Anlaufstelle – Kontakt in Krisen e.V. bietet weiblichen und männlichen Haftentlassenen, bzw. kurz vor der Entlassung stehenden Gefangenen, aus Justizvollzugs- und Jugendanstalten, straffällig Gewordenen und von Straffälligkeit bedrohten Menschen aus der Stadt und dem Landkreis sowie deren Angehörigen im Rahmen verschiedener Projekte Hilfe an:
Kurzzeitwohnprojekt - Haftvermeidung für Inhaftierte in U-Haft
Haftverkürzung (2/3-Entlassung)
Richtet sich an Haftentlassene und Hafturlauber
Wohndauer maximal 2 Monate
Leben in einer WG, mit Gemeinschaftsküche und -bad
Alkohol- und Drogenkonsum nicht gestattet Geldverwaltung statt Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen
- die Begleitung von Antrag auf Ratenzahlung beim Gericht bis zur Zahlung der letzten Rate
die Umwandlung der Geldstrafe in gemeinnützige Arbeit
die treuhänderische Verwaltung des Einkommens
Schuldenberatung
Besuchsdienste/ Sprechzeiten in der JVA - nach Absprache mit dem Sozialdienst
Sozialberatung, Schuldenberatung,
Bereitstellung von weiterführenden Adressen, Formularen
(Schufaauskunft, GEZ-Abmeldung, etc.)
Kontaktadresse/Meldeadresse - Postausgabe Mo. - Fr. 10.00 – 13.00 Uhr, Di. geschlossen
Brief nicht verstanden? Wir helfen!
Agrar-und Naturschutztprojekt
- Resozialisierungsprojekt für SGB II-Empfänger: GaLaBau, Holzeinschlag, Gemüseanbau,
Naturschutzflächenpflege
Gemeinützige Arbeit - Angebot in unserem Beschäftigungsprojekt (begrenzte Anzahl)
Vermittlung zu anderen Stellen oder der Gerichtshilfe
Schuldenberatung - Beratung und Hilfe bei Verschuldung/Überschuldung
Beratung über die Möglichkeit der Restschuldbefreiung
Sozialberatung Alltagspraktische Hilfen, z.B. Wohnungssuche, Bewerbungsschreiben
Hilfe beim Umgang mit Behörden und Ämtern Offener Teestubenbereich - Geöffnet Mo. - Fr. 10.00 - 13.00 Uhr, Di. geschlossen
Kaffee, Tee, Saft und kleine warme Malzeiten
Nutzung zum ersten Kontakt und Terminvereinbarung mit den Mitarbeitern
… und vieles mehr.
Terminvereinbarung unter 0551-632988 Da die finanziellen Mittel des Projekts nicht ausreichen den individuellen Hilfsbedarf der Ratsuchenden gerecht zu werden, ist der Verein auf Spenden und andere Mittel wie zum Beispiel Bußgelder aus gerichtlichen Auflagen angewiesen.
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